Barrierefrei (Accessability)
Accessibility besteht aus der Zusammensetzung von access (Zugang, Zugriff) und ability (Fähigkeit) und kommt im Zusammenhang mit Webseitengestaltung immer öfter zum Einsatz. Im Internet bedeutet Accessibility die Zugänglichkeit von Informationen auf der Website für Personen mit besonderen Bedürfnissen. Dazu zählen nicht nur Personen mit diversen Formen von Sehschwächen und Blinde, sondern auch Personen mit motorischen Defiziten, Leseschwächen und anderen Handicaps.
Artikel 7 BV (Österreich)
Im Artikel 7 der österr. Bundesverfassung sind bereits seit dem Jahre 1997 eine Nicht-Diskriminierungsbestimmung sowie eine Staatszielbestimmung für behinderte Menschen enthalten:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik Österreich bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."
Die barrierefreie Webgestaltung von öffentlichen Webseiten ist somit verfassungsrechtliche Pflicht der öffentlichen Gebietskörperschaften.
In Österreich ist für die Umsetzung der EU-eAccessibility die "IKT-Stabsstelle des Bundeskanzleramt" zuständig. Diese Stelle bietet diverse Infos und Broschüren zum Thema an
( http://www.cio.gv.at/egoverment/wai/ )
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0676 / 970 20 63 zur Verfügung.



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